Kein Verbot von Pseudotherapien bei Homosexualität

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Bundesregierung vertraut auf Aufklärung und die bestehende Rechtslage.

Die Bundesregierung lehnt Pseudotherapien zur „Heilung“ Homosexueller ab. Ein Verbot stellt sie aber (noch) nicht in Aussicht. Sie verweist auf Berufs-, Zivil- und Strafrecht.