Mit der eigenen Praxis bei Google ganz oben stehen
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Jameda, das Bewertungsportal für Ärzte, muss die Daten einer Kölner Dermatologin vollständig löschen; das urteilt nun der Bundesgerichtshof. Die erfolgreiche Klägerin sah ihr Recht auf Berufsfreiheit durch Werbeeinträge zahlender Kollegen verletzt. Wir befragten den PR-Berater Marc Däumler zu Vor- und Nachteilen der Online-Arztbewertung.