Nichtärztliche Praxisassistenz: Neuer Berufsabschluss wird anerkannt
Die Regelungen für nichtärztliche Praxisassistenten gelten ab 1. September auch für Fachkräfte, die nach dem 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden.
Die Regelungen für nichtärztliche Praxisassistenten gelten ab 1. September auch für Fachkräfte, die nach dem 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden.