Nichtärztliche Praxisassistenz

Nichtärztliche Praxisassistenz: Neuer Berufsabschluss wird anerkannt

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Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die zuvor getrennt geregelten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kranken- beziehungsweise Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege zu einem einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengefasst.

Die Regelungen für nichtärztliche Praxisassistenten gelten ab 1. September auch für Fachkräfte, die nach dem 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden.