Zahl der Organspenden steigt leicht,
aber nicht genug
Zahl der Organspenden steigt leicht,
aber nicht genug
Die Organspendezahlen in Deutschland sind zwischen Januar und September 2026 leicht gestiegen. Das erklärte Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), beim DSO-Jahreskongress.
In den ersten neun Monaten des Jahres wurden deutschlandweit 772 postmortale Organspendende gezählt – demnach 28 bzw. 3,8 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt 2.373 Organe wurden hierzulande entnommen (2025: 2.258). Auch die Zahl der gespendeten Organe habe zugelegt (plus 5,1 %), betonte er.
Gespendete Organe reichen weiter nicht aus
Zwar setze sich damit „der positive Trend aus dem vergangenen Jahr fort“, so Dr. Rahmel, dennoch reiche diese Zahl für die knapp 8.000 Menschen, die auf der Warteliste auf ein Spenderorgan stünden, nicht aus. Der DSO-Chef führte dies mitunter darauf zurück, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende häufig nicht dokumentiert vorliege, wie es u. a. seit März 2024 im Organspende-Register möglich ist.
Rund 662.000 Menschen haben sich inzwischen in dieses Register eingetragen. Eine Organspende grundsätzlich vorstellen können sich jedoch knapp 85 % der Menschen in Deutschland. Ohne eine solche Entscheidung würden Angehörige aber im Ernstfall einer Spende in der Regel nicht zustimmen.
Widerspruchsregelung steht erneut zur Debatte
Dr. Rahmel wertet die erneute Grundsatzdebatte über eine Widerspruchsregelung im Bundestag daher als „wichtiges Signal“. Die Einführung einer solchen Regelung könne die „breite Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung“ zumindest künftig besser abbilden und für die Angehörigen mehr Klarheit schaffen, erklärte er. Über einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung hat der Bundestag im September erneut beraten. Der interfraktionelle Entwurf von 254 Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken sieht vor, dass grundsätzlich jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten solle, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen habe.
Gegen diesen Ansatz sprachen sich mit einem eigenen Gruppenantrag allerdings 58 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken aus. Daneben liegt dem Bundestag auch ein Gesetzentwurf des Bundesrats für eine Widerspruchsregelung vor.
Mit neuen Informationsangeboten wie Plakaten, Kurzvideos und Flyern wollen das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) in den Praxen zur Organspende aufklären. Da mit dem GKV-Spargesetz die Finanzierung der hausärztlichen Beratung über die Organspende wegfiele, sei dies umso wichtiger, so die HÄVBundesvorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth.
Angela Monecke
Die Organspendezahlen in Deutschland sind zwischen Januar und September 2026 leicht gestiegen. Das erklärte Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), beim DSO-Jahreskongress.
In den ersten neun Monaten des Jahres wurden deutschlandweit 772 postmortale Organspendende gezählt – demnach 28 bzw. 3,8 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt 2.373 Organe wurden hierzulande entnommen (2025: 2.258). Auch die Zahl der gespendeten Organe habe zugelegt (plus 5,1 %), betonte er.
Gespendete Organe reichen weiter nicht aus
Zwar setze sich damit „der positive Trend aus dem vergangenen Jahr fort“, so Dr. Rahmel, dennoch reiche diese Zahl für die knapp 8.000 Menschen, die auf der Warteliste auf ein Spenderorgan stünden, nicht aus. Der DSO-Chef führte dies mitunter darauf zurück, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende häufig nicht dokumentiert vorliege, wie es u. a. seit März 2024 im Organspende-Register möglich ist.
Rund 662.000 Menschen haben sich inzwischen in dieses Register eingetragen. Eine Organspende grundsätzlich vorstellen können sich jedoch knapp 85 % der Menschen in Deutschland. Ohne eine solche Entscheidung würden Angehörige aber im Ernstfall einer Spende in der Regel nicht zustimmen.
Widerspruchsregelung steht erneut zur Debatte
Dr. Rahmel wertet die erneute Grundsatzdebatte über eine Widerspruchsregelung im Bundestag daher als „wichtiges Signal“. Die Einführung einer solchen Regelung könne die „breite Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung“ zumindest künftig besser abbilden und für die Angehörigen mehr Klarheit schaffen, erklärte er. Über einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung hat der Bundestag im September erneut beraten. Der interfraktionelle Entwurf von 254 Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken sieht vor, dass grundsätzlich jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten solle, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen habe.
Gegen diesen Ansatz sprachen sich mit einem eigenen Gruppenantrag allerdings 58 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken aus. Daneben liegt dem Bundestag auch ein Gesetzentwurf des Bundesrats für eine Widerspruchsregelung vor.
Mit neuen Informationsangeboten wie Plakaten, Kurzvideos und Flyern wollen das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) in den Praxen zur Organspende aufklären. Da mit dem GKV-Spargesetz die Finanzierung der hausärztlichen Beratung über die Organspende wegfiele, sei dies umso wichtiger, so die HÄVBundesvorsitzende Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth.
Angela Monecke
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