KBV kritisiert fehlende Nutzennachweise
Nicht wenige hatten sich gewünscht, das Ende der Kostenerstattung für Homöopathie könne eine neue Ära der Nutzennachweise kennzeichnen. Doch folgt man dem KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner, muss man diese Hoffnung schon wieder fahren lassen.
Anlass ihrer Analyse ist der aktuelle Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ihre Kritik an dem Gesetzesentwurf erfolgte auf der KBV-Vertreterversammlung, nachdem sich in den Tagen zuvor schon etliche weitere Standesvertreterinnen und -vertreter gleichermaßen missbilligend dazu geäußert hatten.
Patientendaten aus der ePAvon den Kassen genutzt
„Nutzennachweis Fehlanzeige“ betitelte sie etwa plakativ die im GeDIG-Entwurf vorgesehene Ergänzung des § 25b SGB V. Durch diese wird die Möglichkeit der Krankenkassen, Daten der Patientinnen und Patienten aus der ePA zu nutzen, weiter ausgebaut, genauso wie auch ihre Befugnisse zur direkten informativen Ansprache der jeweiligen Versicherten. Bei diesen Maßnahmen, die auch bei der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt werden sollen, handele es sich um Screening-Maßnahmen mit wissenschaftlich nicht nachgewiesenem Nutzen, so Dr. Steiner.
Zudem habe der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) diese Befugnis der Krankenkassen schon bei der Einführung in ihrer ersten Variante im Gesundheitsdatennutzungsgesetz im Jahr 2024 kritisiert. Und auch bereits gefordert, sie zu streichen.
Ungeachtet dessen sollen dem aktuellen Gesetzesentwurf zufolge die Krankenkassen zukünftig sogar nicht nur Daten der ePA nutzen können. Sie sollen auch – mit Einwilligung der Versicherten – zusätzliche personenbezogene Daten bei ihren Versicherten oder bei anderen Stellen erheben dürfen. „Mithilfe des BMG und unter Missachtung von wissenschaftlicher Evidenz sowie datenschutzrechtlichen Bedenken drängen sich die Krankenkassen immer stärker in medizinische Inhalte der Behandlung hinein“, beschrieb Dr. Steiner die Konsequenzen dieser Regelung. Und weiter: „Damit stören die Krankenkassen die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient empfindlich.“
„Beenden Sie diesen Irrweg, Frau Ministerin Warken!“, forderte sie die verantwortliche Politikerin auf. Statt eines „krankenkassengesteuerten Überwachungssystems“ brauche man digitale Instrumente, die einen nachgewiesenen Nutzen für Ärztinnen und Ärzte und Patientinnen und Patienten gleichermaßen bringen.
Bericht – KBV-Vertreterversammlung