GKV-Spargesetz: Ärzteverbände versuchen, Schwarz-Rot noch umzustimmen
Vor der Bundestagsdebatte zum GKV-Spargesetz wächst der Widerstand: Ärzteverbände warnen vor Milliardenkürzungen, Personalabbau und einem spürbaren Kapazitätsverlust in der ambulanten Versorgung.
Am 12. Juni befasst sich der Bundestag erstmals mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ärzteverbände kontaktieren deswegen Abgeordnete. Medi hofft, mit Praxisschließungen am 10. Juni – offiziell für interne Fortbildungen – Eindruck bei Öffentlichkeit und Politik machen zu können.
Das Ziel: Es soll nicht zu den geplanten Einsparungen in der vertragsärztlichen Versorgung kommen – 2027 in Höhe von 2,7 Mrd. Euro bzw. etwa 5 % pro Praxis. Ansonsten drohe ein Kapazitätsabbau mit weniger Terminen und längeren Wartezeiten.
Mit diesem Tenor haben sich auch 27 Berufsverbände in Hessen an die Medien gewandt. Christian Sommerbrodt, Chef des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen, spricht von einer „Kürzung im Kern des Gesundheitssystems“. Schließlich würden 96 % der medizinischen Fälle ambulant behandelt.
Praxen seien mittelständische Unternehmen ohne Preisgestaltungsmöglichkeit. Fixkosten wie Miete und IT seien nicht verhandelbar. Bei der Suche nach dem betriebswirtschaftlichen Optimum könne es zu Personalabbau und weniger Leistungen kommen.
Was passiert, wenn bis 2030 alle über 60 aufhören?
Auch die Aufgabe von Standorten drohe, insbesondere wenn ältere Niedergelassene aussteigen. Würden das bis 2030 alle Hausärztinnen und -ärzte tun, die heute über 60 Jahre alt sind, gäbe es in 27 von 73 hessischen Planungsbereichen Unterversorgung (Versorgungsgrad unter 75 %).
Fälle, die dann in Kliniknotaufnahmen oder stationär behandelt würden, kosteten ein Vielfaches der ambulanten Betreuung. Es gehe also um den Erhalt einer leistungsfähigen Struktur. Pro hausärztlicher Praxis sagt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung eine Einbuße von jährlich 9.975 Euro voraus. In der Chirurgie können es im Schnitt knapp 19.000 Euro werden, bei HNO-Praxen über 44.000 Euro.
Vertreter der Fachärzteschaft sagen: Ein mit der Grundlohnrate gedeckeltes Honorarbudget führt bei einem demografisch bedingten Behandlungsmehrbedarf zu einer Entwertung der Leistungen. Hausarzt Sommerbrodt ergänzt: Geht das mit den Einsparungen so weiter, werden sich junge Ärztinnen und Ärzte gut überlegen, ob sie sich niederlassen oder lieber als Angestellte arbeiten.
Die Ärzteverbände fordern Union und SPD zum Kurswechsel auf. Sie wissen aber um die Macht des Faktischen – die bedrohlichen GKV-Defizite. Entscheidende Änderungen an Gesetzentwürfen passieren im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Dieser tagt kurz vor der voraussichtlich am 25./26. Juni stattfindenden 2. und 3. Lesung. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.