Berufsgeheimnis

Berufsgeheimnis: Ärzte dürfen weiter belauscht werden

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Die Novelle des Bundeskriminalamtgesetzes und das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen verändern den bisherigen Status des ärztlichen Berufsgeheimnisses. Insbesondere der letztgenannte Gesetzesentwurf möchte rechtliche Grauzonen beseitigen, kann bestehende Unsicherheiten aber letztlich nicht vollständig eliminieren.