Strengere Regeln für Medizinal-Cannabis

Ärztekammern gegen Onlineverschreibungen von Cannabis

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Die BÄK hält an ihrer Kernforderung fest, Medizinal-Cannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen.

Die Ärztekammer Nordrhein und die Bundesärztekammer unterstützen die geplanten Änderungen am Medizinal-Cannabis-Gesetz. Sie sprechen sich insbesondere für die Einschränkung von Onlineverordnungen und Versandhandel bei Medizinal-Cannabis aus.