Ärztliche Einzelfallentscheidung: Kammerchef begrüßt Beschluss zur Triage

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Ärzte können im Einzelfall über die intensivmedizinische Behandlung entscheiden.

„Es bleibt dabei: Ärztinnen und Ärzte entscheiden weiterhin über die Vergabe medizinischer Ressourcen – und das ist gut so.“ Hessens Ärztekammerchef begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Triage in der Coronapandemie.