Ambulante Kodierrichtlinien: Wie erledigt sind sie wirklich?
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Da mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz die Pflicht für Vertragsärzte, Diagnosen gemäß den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) zu verschlüsseln, ab 2012 entfallen soll, ist der 1. Juli 2011 als Tag der „Scharfschaltung“ hinfällig geworden.