Ambulante spezialfachärztliche Versorgung von Krebspatienten
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Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle können sich künftig in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgen lassen. Konkrete Regelungen beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Februar.