Angriff auf Rettungskräfte soll zukünftig hinter Gitter führen
Angriff auf Rettungskräfte soll zukünftig hinter Gitter führen
Auseinandersetzungen mit Betrunkenen, angespuckt werden, verbalen Attacken ausgesetzt sein, Angriffe mit Böllern und Raketen oder auch mit der Waffe – die Liste der Beispiele für die Gefährdung von Polizisten, aber auch von Ärzten und Rettungssanitätern ist lang. Nun soll die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegenüber Polizei und Rettungskräften verschärft bestraft werden.
Höchste Zeit, Kräfte wirkungsvoller zu schützen
Grundlage soll der neue Straftatbestand des "Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte" (§ 114 StGB-E) werden. Das Gesetz hat aber auch den Schutz von Gerichtsvollziehern, Zollbeamten, Vollstreckungsbeamten der Finanzämter und der gesetzlichen Versicherungsanstalten sowie Strafvollzugsbeamten, die als Vollstreckungsbeamte tätig werden, zum Ziel."Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen. Höchste Zeit, sie wirkungsvoller zu schützen", twitterte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Klargestellt wird vom Justizministerium, dass in der Regel schon dann ein besonders schwerer Fall des Angriffs vorliegen soll, "wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht".
Zustimmung von ärztlicher Seite
Härtere Strafen auch für Gaffer am Unfallort
Eine Verschärfung des Strafrechts wünscht der Bundesrat auch hinsichtlich Gaffern, die Polizei, Katastrophenschutz und Rettungskräfte bei schweren Unfällen behindern sowie Fotos und Videos von Verletzten ins Netz stellen (Drucksache 18/9327). Im Juni 2016 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf (Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen) beschlossen und dem Bundestag übermittelt. Geplant sind darin Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Schon "bloßes Sitzen- und Stehenbleiben" soll laut Länderkammer strafrechtlich geahndet werden.Der neue Bußgeldkatalog sieht seit 2017 allerdings bereits Strafen für die Behinderung von Rettern vor. Um die 20 Euro werden ggf. fällig. Gaffen als Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 1000 Euro geahndet werden. Bei unterlassener Hilfeleistung als Straftat drohen Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr. Wer Fotos oder Videos von Unfallopfern herstellt und veröffentlicht riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht
Auseinandersetzungen mit Betrunkenen, angespuckt werden, verbalen Attacken ausgesetzt sein, Angriffe mit Böllern und Raketen oder auch mit der Waffe – die Liste der Beispiele für die Gefährdung von Polizisten, aber auch von Ärzten und Rettungssanitätern ist lang. Nun soll die Gewaltanwendung oder deren Androhung gegenüber Polizei und Rettungskräften verschärft bestraft werden.
Höchste Zeit, Kräfte wirkungsvoller zu schützen
Grundlage soll der neue Straftatbestand des "Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte" (§ 114 StGB-E) werden. Das Gesetz hat aber auch den Schutz von Gerichtsvollziehern, Zollbeamten, Vollstreckungsbeamten der Finanzämter und der gesetzlichen Versicherungsanstalten sowie Strafvollzugsbeamten, die als Vollstreckungsbeamte tätig werden, zum Ziel."Alle Einsatzkräfte riskieren Gesundheit und Leben, um unseren Rechtsstaat zu verteidigen. Höchste Zeit, sie wirkungsvoller zu schützen", twitterte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Klargestellt wird vom Justizministerium, dass in der Regel schon dann ein besonders schwerer Fall des Angriffs vorliegen soll, "wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeugs bei sich führt, auch wenn keine Verwendungsabsicht besteht".
Zustimmung von ärztlicher Seite
Härtere Strafen auch für Gaffer am Unfallort
Eine Verschärfung des Strafrechts wünscht der Bundesrat auch hinsichtlich Gaffern, die Polizei, Katastrophenschutz und Rettungskräfte bei schweren Unfällen behindern sowie Fotos und Videos von Verletzten ins Netz stellen (Drucksache 18/9327). Im Juni 2016 wurde ein entsprechender Gesetzentwurf (Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen) beschlossen und dem Bundestag übermittelt. Geplant sind darin Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Schon "bloßes Sitzen- und Stehenbleiben" soll laut Länderkammer strafrechtlich geahndet werden.Der neue Bußgeldkatalog sieht seit 2017 allerdings bereits Strafen für die Behinderung von Rettern vor. Um die 20 Euro werden ggf. fällig. Gaffen als Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu 1000 Euro geahndet werden. Bei unterlassener Hilfeleistung als Straftat drohen Geldstrafen oder Haft bis zu einem Jahr. Wer Fotos oder Videos von Unfallopfern herstellt und veröffentlicht riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht