AOK verliert HzV-Rechtsstreit

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AOK verliert HzV-Rechtsstreit: 1. keine Rückforderungsansprüche an die Ärzte, 2. ministerieller Ukas war zu befolgen.

Niederlage für die AOK Bayern beim Bundessozialgericht. Ihr Widerstand gegen den Hausarztvertrag ist nicht haltbar.

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