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Notdienst: Auch Privatärzte müssen mitmachen

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Eine Kassenzulassung sei nicht Voraussetzung für die Verpflichtung, am Notdienst teilzunehmen, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Ein niedergelassener Privatarzt ist grundsätzlich zum Notfalldienst verpflichtet. Keine Rolle spielt dabei, ob ihm zuvor die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entzogen wurde.