Videosprechstunde: Chancen und Grenzen: Auch Telemedizin will gelernt sein
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Auf dem 121. Deutschen Ärztetag wurde durch die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes eine entscheidende Hürde auf dem Weg zum digitalen Arztbesuch genommen. Bisher sah das Verbot vor, dass eine ärztliche Behandlung nur dann per Telefon oder Videosprechstunde stattfinden darf, wenn Arzt und Patient sich bereits kennen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist nun im Einzelfall erlaubt. Aber wie funktioniert so eine Videosprechstunde eigentlich im Detail? Das sagt ein Experte dazu.