Behörde prüft Vereinbarungen der AOKen für genaues Kodieren
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Das Bundesversicherungsamt (BVA) überprüft in Bayern und Hessen die jeweiligen Vereinbarungen zwischen AOK und KV, aufgrund derer Ärzte seit April ein Zusatzhonorar bei bestimmten Diagnosekodierungen erhalten.