490.000 Euro Regress verhängt

BSG bestätigt Regress für Stempelverordnungen

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Das BSG hat entschieden: Stempel statt Unterschrift auf Verordnungen reicht nicht aus.

Das BSG hat entschieden: Stempel statt Unterschrift auf Verordnungen reicht nicht aus. Ein Facharzt muss deshalb 490.000 Euro zurückzahlen. Für die KBV ist das Urteil ein Alarmsignal – sie verlangt eine gesetzliche Reaktion.