BSG bestätigt Regress für Stempelverordnungen
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Das BSG hat entschieden: Stempel statt Unterschrift auf Verordnungen reicht nicht aus. Ein Facharzt muss deshalb 490.000 Euro zurückzahlen. Für die KBV ist das Urteil ein Alarmsignal – sie verlangt eine gesetzliche Reaktion.