Bundesfinanzhof: Vorteil der Kassenzulassung ist im Praxiswert enthalten
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Künftig können niedergelassene Ärzte den gesamten Kaufpreis einer Praxis steuermindernd absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Wert der Kassenzulassung grundsätzlich nicht vom Firmenwert getrennt werden darf.