Bundessozialgericht bestätigt Schiedsverfahren zur Erstattung bei gemischtem Zusatznutzen
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Die Mischpreisbildung für neue Arzneimittel ist rechtmäßig, sagt das Bundessozialgericht. Unabhängig davon haben die Vertragsärzte bei gleichem Nutzen das wirtschaftlichste Produkt zu verordnen.