Bundessozialgericht bestätigt Schiedsverfahren zur Erstattung bei gemischtem Zusatznutzen

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Wie hoch ist der Preis? Die Erstattungs­betragskalkulation kann schwierig sein.

Die Mischpreisbildung für neue Arzneimittel ist rechtmäßig, sagt das Bundessozialgericht. Unabhängig davon haben die Vertragsärzte bei gleichem Nutzen das wirtschaftlichste Produkt zu verordnen.