DDG fordert bundesweiten Rahmenvertrag

dDMP Diabetes muss einheitlich sein

Medical-Tribune-Bericht
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Wann kommt das dDMP? Die DDG weist dem BMGschon den digitalen Weg.

Über ein Jahr ist vergangen, seit der G-BA im März 2025 grünes Licht für digitale DMP bei Typ-1- und Typ-2-Diabetes gegeben hat. Weil die erforderliche Rechtsverordnung des BMG auf sich warten lässt, schlägt die DDG in einem Impulspapier der Politik rechtsverbindliche Standards vor.

Inhaltsverzeichnis

Sieben Punkte umfasst das neue Papier, in dem die DDG vor allem eines klarstellt: Das dDMP darf nicht als digitale Zusatzoption enden, das bestehende Mängel weiterführt, statt sie zu beheben, sondern muss einheitliche Strukturen schaffen. Die wichtigsten Impulse im Überblick.

1. Eigenständiges dDMP

Problem: Der G-BA-Beschluss sieht vor, das dDMP als ergänzendes Modul an das analoge DMP zu koppeln, was doppelte Einschreibungen und somit zusätzlichen bürokratischen Aufwand zur Folge hat. 

Lösung: Laut DDG muss das dDMP als eigenständige, rechtlich unabhängige Versorgungsform etabliert werden statt als bloßes „Zusatzmodul“ oder „Add-on“ zum bestehenden analogen DMP. Als digitales, sektorenübergreifendes Diabetes-DMP soll es zudem die strukturellen Mängel des bisherigen DMP wie sektorale Brüche und fehlende Datentransparenz beseitigen.    

2. Ein Land, ein Standard

Problem: Rund 3.000 DMP-Verträge führen derzeit zu Datenverlust, Doppeleinschreibung und Verunsicherung (34 % der Ärzt*innen melden Einschreibungsprobleme; 75 % Doppeleinschreibungen, 72 % verlorene Daten). Wird das dDMP nicht vereinheitlicht, scheitert es an der Komplexität der föderalen Strukturen, befürchtet die DDG. Softwarehersteller müssen digitale Lösungen für 17 KV-Regionen und Hunderte Verträge anpassen. Zudem existieren – je nach Bundesland – bei den DMP unterschiedliche Rechte auf Schulungen und Intervalle.

Lösung: Ein bundeseinheitlicher Vertrag, der für alle Krankenkassen und Leistungserbringer verbindlich ist, regionale Einzelverträge ablöst sowie die verpflichtende digitale Einschreibung und einen Echtzeit-Status-Check über die Telematikinfrastruktur (TI) sicherstellt. Dieser Rechtsrahmen soll sowohl bundeseinheitliche Verträge und Datenstandards festlegen als auch regionale Besonderheiten in Anlagen (z. B. spezifische Versorgungsnetzwerke) definieren. Eine medienbruchfreie Einschreibung muss standardmäßig per eGK/Tablet möglich sein, womit der Einschreibestatus in der TI sofort sichtbar ist (analog und digital). Dies schafft Rechtssicherheit und eliminiert den manuellen Prüfaufwand bei Kassen und Datenstellen.

3. Upgrade für die Praxis-IT

Problem: Derzeitige Praxisverwaltungssysteme (PVS) dienen primär der Abrechnung, bilden jedoch komplexe Datenströme wie von Glukosesensoren (CGM), Insulinpumpen und DiGA nicht adäquat ab. Hilfsmitteldaten (z. B. CGM, Insulinpumpen, DiGA) liegen als Dateninseln in isolierten Herstellerportalen und müssen manuell übertragen werden. Eine systematische Zusammenführung, Plausibilitätsprüfung und risikobasierte Auswertung (z. B. Diabetesnotfälle) finden nicht statt. 

Lösung: Die DDG fordert, die neue Software-Kategorie „Dedizierte DMP-Managementsysteme“ (DiMA (digitale Medizinanwendung) als verpflichtenden Bestandteil der dDMP einzuführen und zu finanzieren. Es muss gesetzlich geregelt sein, dass diese Systeme alle relevanten Patientendaten automatisiert zusammenführen, plausibilisieren und standardisierte Berichte für die ePA erstellen, so die DDG. Als „intelligente Schicht zwischen PVS und Patientendaten“ sollen DiMA gegen „klinische Trägheit“ wirken.

4. KI als Assistenzsystem

Problem: Jedes dDMP ist ein komplexes Ökosystem aus PVS, DiGA, Hilfsmitteln, ePA und Apps, das sich mit einer Datenflut aus Dia-betesdaten konfrontiert sieht. So liefert z. B. ein rtCGM bis zu 1.440 Werte/Tag, eine manuelle Auswertung ist unrealistisch. Zudem fehlt dafür die Vergütung: Prädiktive Algorithmen zur Berechnung von Risiko-Scores sind laut EBM nicht berechnungsfähig (EBM 2025 S.734 Pkt.7). Ein weiterer Schwachpunkt: PVS-Hersteller stellen nur veraltete und rudimentäre systemspezifische Schnittstellen für Datenex- und -import bereit (z. B. xDT-Standard), während Hersteller von Diabetestechnologie eigene Schnittstellenlösungen anbieten und sämtliche Akteure den Datenschutz unterschiedlich umsetzen. Auch der international anerkannte offene FHIR-Standard wird in Deutschland blockiert. Dies kann zur digitalen Fragmentierung führen und Interoperabilität verhindern.    

Lösung: Die Rechtsverordnung muss für alle dDMP-Komponenten regulatorische, inhaltliche und technische Standards festlegen hinsichtlich Integration, Zulassung und Vergütung klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme (CDSS) und prädiktiver Algorithmen als integraler Bestandteil des dDMP. Vorgesehen werden muss den Einsatz zertifizierter Algorithmen (Medizinprodukte Klasse IIb), die Daten auf Muster prüfen und Risiken vorhersagen. Diese Algorithmen sind als „echte“ digitale Anwendungen zu vergüten. Damit Daten sicher fließen können, muss die Software reibungslos („Plug & Play“) funktionieren.

5. Eine Sprache für alle

Problem: Aktuell kommunizieren die unterschiedlichen Systeme nicht miteinander. Behandlungsrelevante Daten werden nicht geteilt (Krankenhaus- und ambulanter Sektor, unterschiedliche Facharztgruppen). 

Lösung: Eine verbindliche Umsetzung des „Medizinischen Informationsobjektes“ (MIO) Diabetes als Stammdatensatz in der elektronischen Patientenakte (ePA). Gesetzlich muss sichergestellt sein, dass die KBV, die über § 355 Abs. 4b SGB V mit der MIO-Definition beauftragt wurde, dabei berücksichtigt, dass das MIO maschinenlesbare Daten enthält, inklusive Therapieziele, standardisierter Hilfsmittel-Reports, Laborwerte und Risikofaktoren. Nur so werde die ePA von einem „Datengrab“ zu einer aktiven Datendrehscheibe, ist sich die DDG sicher.

6. Versorgung ohne Grenzen

Problem: Daten aus der ambulanten Versorgung erreichen die Krankenhäuser nicht und vice versa erreichen Daten aus dem stationären Bereich nicht zuverlässig genug die Praxen. Zudem integrieren Krankenhausinformationssysteme komplexe Diabetesdaten der Diabetestechnologien nicht in die elektronische Patientenakte. Viele Krankenhäuser verfügen außerdem nicht über ausreichend diabetologische Expertise, insbesondere für komplexe Fälle.

Lösung: Verbindliche Einbindung der Krankenhäuser in dDMP-Prozess und Datenaustausch. Digitale, sektorenübergreifende Versorgungsmodelle sind weiterzuentwickeln (§§ 137f, Abs. 140a SGB V). Krankenhäuser müssen verpflichtet und technisch befähigt werden, auf den Diabetes-Stammdatensatz in der ePA zuzugreifen und ihre Behandlungsdaten strukturiert zurückzuspielen. Dafür muss die sektorenübergreifende Datenfreigabe im dDMP-Prozess gesetzlich verankert werden. DDG, BVND, die Landesverbände und der BVKD haben weitere Vorschläge, die über dieses dDMP-Impulspapier hinausgehen.

7. Der Patient im Fokus

Problem: Patient*innen werden nach dem „One-Size-Fits-All“-Prinzip alle drei Monate einbestellt, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Der Therapiefokus liegt zudem auf Laborwerten. Individuelle Faktoren (Lebensqualität, Depressionsrisiko, Angst vor Unterzuckerung) werden nicht systematisch erfasst. 

Lösung: Das dDMP soll eine personalisierte Therapiesteuerung nach aktuellen nationalen Leitlinien ermöglichen, indem Patient-Reported Outcome Measures (PROMs) und individuelle Therapieziele einbezogen werden. Die Erhebung von PROMs muss das dDMP über digitale Tools (z. B. Apps) ermöglichen und als Qualitätsindikator verankern, was eine flexibilisierte Behandlung ermöglicht.

Hintergründe zum dDMP

Die Grundlage für digitale Module zur strukturierten Versorgung von Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes in der DMP-Anforderungsrichtlinie hat der G-BA vor knapp einem Jahr geschaffen. Mit den neuen Modulen, die die bestehenden DMP ergänzen, sollen ärztliche Konsultationen per Video erfolgen und ein Austausch auch über sichere Messenger-Dienste möglich sein.

Die DDG begrüßte den Beschluss als „große Chance“. In einer Stellungnahme warnte die Fachgesellschaft allerdings schon vor gut einem Jahr davor, die bestehenden DMP „dringend zu reformieren“, da der aktuelle Entwurf des dDMP „dem Anspruch an den Transformationsprozess zur digitalen Versorgungsstruktur nicht gerecht“ werde.

In klassische DMP sind inzwischen rund 4,7 Millionen gesetzlich Versicherte eingeschrieben. Die Einführung des digitalen DMP sollte frühestens Anfang 2026 starten, noch fehlt jedoch die Rechtsverordnung des BMG, die auch Näheres zu den technischen Anforderungen des dDMP Diabetes regelt, konkret an PVS, technische Schnittstellen und Infrastruktur sowie an die Integration in die Telematikinfrastruktur, abhängig von der Roadmap der gematik.

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