Pflegereform

Pflegereform: Die Bedürftigkeit wird neu definiert

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Zum 1. Januar 2017 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Es definiert den Begriff der Pflegebedürftigkeit neu und soll damit einige bisherige Ungerechtigkeiten abschaffen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bezeichnete das Gesetz als Meilenstein für die Pflege und verspricht mehr Hilfe für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte. Wir fassen die wichtigsten Punkte des Gesetzes nachfolgend zusammen.