EBM: Keine strafrechtliche Konsequenz bei unplausiblen Zeitprofilen

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Wegen auffälliger Zeitprofile stellte die KV Hessen gegen den Dr. Siegfried Spernau Strafanzeige. 112 000 Euro zahlte der Hausarzt an die KV zurück, strafrechtlich muss Dr. Spernau jedoch keine Konsequenzen fürchten.