Eher wenig Interesse an Arbeitsbefreiung für die Pflege Angehöriger

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Reduzierte Arbeitszeiten oder gar gänzliche Freistellung zum Zweck der Pflege eines Angehörigen sowie zinslose Darlehen als Überbrückungshilfe. Die Neuregelungen zum Jahresanfang sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern. Doch es gibt erhebliche Vorbehalte.