Urteil: Ein Vertragsarztsitz kann nicht zweimal verkauft werden
Ein Vertragsarzt, der für 2 Fachgebiete zugelassen ist, kann seinen Sitz trotzdem nur einmal ausschreiben lassen und wirtschaftlich nicht doppelt verwerten.
Ein Vertragsarzt, der für 2 Fachgebiete zugelassen ist, kann seinen Sitz trotzdem nur einmal ausschreiben lassen und wirtschaftlich nicht doppelt verwerten.