Urteil

Urteil: Ein Vertragsarztsitz kann nicht zweimal verkauft werden

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Auch bei einer Zulassung in 2 Fachgebieten handele es sich laut BSG stets nur um einen vollen Versorgungsauftrag.

Ein Vertragsarzt, der für 2 Fachgebiete zugelassen ist, kann seinen Sitz trotzdem nur einmal ausschreiben lassen und wirtschaftlich nicht doppelt verwerten.