Arzthaftungsprozess: Wann Privatgutachten erstattet werden
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Werden in einem Arzthaftungsprozess vorgerichtlich Privatgutachten eingeholt, werden die Kosten hierfür erstattet, sofern einer Partei der Nachweis ihres Anspruchs sonst nicht möglich wäre. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts München hervor.