Arzthaftungsprozess

Arzthaftungsprozess: Wann Privatgutachten erstattet werden

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Dem medizinischen Laien muss die Darlegung vor Gericht möglich sein. Dazu kann er ein Privatgutachten einholen. (Agenturfoto)

Werden in einem Arzthaftungsprozess vorgerichtlich Privatgutachten eingeholt, werden die Kosten hierfür erstattet, sofern einer Partei der Nachweis ihres Anspruchs sonst nicht möglich wäre. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts München hervor.