Telematikinfrastruktur

TI-Zwangsanschluss: Klage gegen Honorarabzug abgewiesen

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1 % ihres Honorars wurde den nicht an die TI angebundenen Praxen im ersten Quartal 2019 abgezogen. Gestritten wird jetzt u.a. darum, ob der entsprechende Paragraf zu jenem Zeitpunkt gegen andere Rechtsnormen verstoßen hat. Dann wäre der Honorarabzug hinfällig.

Der Honorarabzug in 1/2019 wegen Nicht-Anschluss an die Telematikinfrastruktur war rechtskonform, urteilte das Sozialgericht Stuttgart in erster Instanz. Die Gematik ist zufrieden. Der Kläger wird in Berufung gehen. Es geht um mehr als Geld.

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