TI-Zwangsanschluss: Klage gegen Honorarabzug abgewiesen
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Der Honorarabzug in 1/2019 wegen Nicht-Anschluss an die Telematikinfrastruktur war rechtskonform, urteilte das Sozialgericht Stuttgart in erster Instanz. Die Gematik ist zufrieden. Der Kläger wird in Berufung gehen. Es geht um mehr als Geld.