Finanzieller Ausgleich für rechtswidrige Zahlung an den KV-Vorstand?

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Am 19.9. will die Vertreterversammlung der KV Berlin eine lähmende Kontroverse beenden: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird entschieden, ob der dreiköpfige KV-Vorstand mehr Geld bekommt – als Ausgleich für seine Rückzahlung von 549 000 Euro Übergangsgeld. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hatte die Auszahlung der KV für „rechtswidrig“ erklärt.