Verzögerte Verfahren

Staatliche Entschädigung für jahrelang verzögertes Verfahrens durch kranken Richter

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Ein Kläger sollte nicht zu lange Zeit auf sein Verfahren warten müssen.

Verzögert sich ein Gerichtsverfahren erheblich, weil der zuständige Richter erkrankt, muss der Staat dafür ggf. Entschädigung zahlen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.