Gerichtlicher Entscheid gibt Einblick in Praktiken des Ex-Oberstaatsanwalts Alexander B.
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In der Sache Alexander B., ehemaliger Oberstaatsanwalt in Frankfurt, ist nach fast anderthalb Jahren noch keine Anklageerhebung in Sicht. Aber ein bisschen was bewegt sich doch. Unter anderem durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das sich deutlich zur Praxis des B. positioniert.