Gesetzgeber stellt klar: Upcoding zur Mitteloptimierung ist verboten
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Verträge mit Krankenkassen, deren Zweck darin besteht, über zusätzliche Vergütungen darauf hinzuwirken, ärztliche Diagnosen zu optimieren, um Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhöhen, sind rechtswidrig und unzulässig. Das stellt eine Gesetzesergänzung klar, die in den nächsten Wochen vom Bundestag beschlossen werden soll.
