Grippeimpfung: G-BA berät über Vierfachschutz

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Bislang gibt es für die GKV keine verbindliche Regelung, ob zum Grippeschutz ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist.

Für seinen Beschluss, Vierfach-Grippeimpfstoff in die Impfschutzrichtlinie aufzunehmen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss drei Monate Zeit. Manche gesetzliche Kasse erstattet bereits die Kosten.