Holt Bahrs Antikorruptions-Paragraf Ärzte aus der Schusslinie?

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Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr will unzulässige Vorteilsannahmen über das Sozialgesetzbuch sanktionieren. Dass hierbei (nur) von „besonders schweren Verstößen gegen das Zuwendungsverbot“ die Rede ist, lässt den GKV-Spitzenverband argwöhnen, es könnte noch eine „Hintertür“ geben.