Internethändler darf die Zuzahlung für medizinische Hilfsmittel übernehmen
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Werbung mit einem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung bei medizinischen Hilfsmitteln ist zulässig. Der Bundesgerichtshof gab einem Händler für Diabetesbedarf recht, der mit der Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung warb.