Internethändler darf die Zuzahlung für medizinische Hilfsmittel übernehmen

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Wettbewerbszentrale unterliegt mit ihrer Klage beim Bundesgerichtshof.

Werbung mit einem Verzicht auf die gesetzliche Zuzahlung bei medizinischen Hilfsmitteln ist zulässig. Der Bundesgerichtshof gab einem Händler für Diabetesbedarf recht, der mit der Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung warb.