Interstitielle Glukosemessung als Behandlungspflege – neue Nummer 11a im Leistungsverzeichnis

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Die interstitielle Glukosemessung ist nun bei bestimmten Patienten verordnungsfähig.

Vertragsärzte können jetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch die interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten als Leis­tung der Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege verordnen.