Kasse verweigert zu Unrecht häusliche Krankenpflege

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Krankenkassen verpflichten sich dazu, die Behandlungspflege sicherzustellen.

Die AOK Bayern verweigerte Senioren in Demenz- und Seniorenwohngemeinschaften ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege. Zu Unrecht.