Notfallreform

Kein Neustart für Zytostatika-Ausschreibungen

Bericht
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Cornelia Kolbeck
freie Autorin
Zytostatika-Ausschreibungen waren bereits 2007 schon einmal ermöglicht worden. 2017 wurden sie mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz wieder abgeschafft.

Die geplante Rückkehr der Zytostatika-Ausschreibungen ist vom Tisch. Nach Kritik an Risiken für die Krebsversorgung wurde die Regelung aus der Notfallreform gestrichen. Die Krankenkassen sind enttäuscht.

Trotz guter gelebter Praxis wollte die Unionsfraktion mit dem Notfallgesetz den Krankenkassen apothekenbezogene Ausschreibungen zu individuell hergestellten Krebsmedikamenten ermöglichen. Die Umsetzung hätte das Aus für viele gute und zuverlässige Beziehungen zwischen Praxen und Apotheken bedeutet. Dementsprechend ablehnend reagierten Ärzteverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) oder die Apothekenvereinigung ABDA. „Nicht zweimal denselben Fehler machen!“, hatte auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie angemahnt. „Wer bei der Versorgung schwerkranker Menschen allein auf den niedrigsten Preis setzt, spielt mit der Versorgungssicherheit“, betonte Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.

Zytostatika-Ausschreibungen waren bereits 2007 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ermöglicht worden. 2017 wurden sie mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz wieder abgeschafft. Die Begründung zur Abschaffung war die gleiche wie jetzt zur Streichung der geplanten Wiedereinführung: Bedenken hinsichtlich der freien Apothekenwahl, der Versorgungssicherheit und der bewährten Zusammenarbeit zwischen Onkolog:innen und spezialisierten Apotheken.

Patient erhält Blutdruckmessung in der Apotheke
© ABDA
Vorbereitung eines Telekonsils
Videocalls aus der Apotheke
Seit Juli 2026 können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden jeweils eine von drei Leistungen der assistierten Telemedizin (aTM) anbieten: ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren oder eine Videosprechstunde oder beides zusammen.

Der AOK-Bundesverband bezeichnet die kurzfristige Streichung des Themas im Notfallgesetz als Fehler. Das Modell der apothekenbezogenen Zyto-Ausschreibungen habe sich in der Vergangenheit bewährt und es hätten erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden können, heißt es. Dass diese Chance angesichts der prekären Finanzlage der GKV nicht genutzt werde, sei völlig unverständlich. 2017 hatte der Verband der Ersatzkassen das Einsparpotenzial mit 600 bis 700 Mio. Euro jährlich beziffert. Ein bundesweit belegter Nettoeffekt fehlt allerdings.

Cornelia Kolbeck

Cornelia Kolbeck

freie Autorin
Cornelia Kolbeck ist seit vielen Jahren für die MedTrix Gruppe als Autorin tätig. Als Hauptstadtkorrespondentin der Medical Tribune berichtet sie über gesundheitspolitische Planungen und Beschlüsse im Bundestag inklusive der Auswirkungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser. Die freiberuflich arbeitende Journalistin recherchiert und schreibt ebenso zu gesundheitspolitischen Themen von allgemeinem bundesweitem Interesse.

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