Kein Tag ohne Arznei-Versorgungsnotstand

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Kritiker meinen: Beschlossene Meldepflichten für Lieferengpässe sind noch nicht ausreichend!

Da die beim „Pharmadialog“ zwischen Regierung und Industrie abgesprochene Selbstverpflichtung zur Meldung von Engpässen real unwirksam blieb, hat der Gesetzgeber nun eine Meldepflicht für Lieferausfälle in § 52b Arzneimittelgesetz verankert. Viele Akteuren ist das noch zu wenig.

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