Urteil

Urteil: Keine Nachfragepflicht

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Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Patient stationär behandelt wird, muss ein Vertragsarzt die Ausstellung einer Verordnung prüfen.

Erscheint ein Patient in der Praxis und bittet um ein Rezept, muss der Arzt nicht nachfragen, ob der Patient sich in stationärer Behandlung befindet.