Keine Zwangsbehandlung für Straftäter – Neuroleptikagabe entgegen Patientenwillen widerspricht Grundgesetz

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Auch bei psychischen Erkrankungen in Haft sollte vor einer Zwangsbehandlung nach der Patientenverfügung gefragt werden. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts auf Selbstbestimmung ist zu wahren.

Mit einer Patientenverfügung kann man vorsorglich lebensverlängernde Maßnahmen bei schwerer Erkrankung ausschließen. Man kann aber auch eine medizinische Zwangsbehandlung untersagen, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich klarstellte.

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