Korruption im Gesundheitswesen: Der Warnschuss sitzt

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Abschrecken statt verfolgen – so wirken Gesetze auch.

Die vor zwei Jahren eingeführten Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen haben zu relativ wenigen Ermittlungsverfahren geführt. Aber immerhin gab es einen „Prozess der Selbstprüfung und Selbstreinigung“, heißt es anlässlich einer KKH-Fachtagung zu „Betrug im Gesundheitswesen“.