Krankenhäuser sollten Hausärzte für poststationäre Behandlung vergüten
Erschienen am:
|
Aktualisiert am:
Nach stationären Op.s übernehmen Hausärzte oft die Nachbehandlung bei Patienten. Dabei ermöglicht es der § 115a SGB V, dass Krankenhäuser Niedergelassene mit der Nachsorge gegen Vergütung beauftragen.