KV RLP: Keine Bearbeitungsgebühr für erfolglose Widersprüche

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In Rheinland-Pfalz werden Vertragsärzte, die erfolglos Widerspruch gegen KV-Bescheide einlegen, auch weiterhin nicht mit einer Gebühr zur Kasse gebeten. Allerdings gibt es auch keine finanzielle Förderung von „KV-Safenet“.