Neue Bedarfsplanung soll ab 2020 praxiswirksam sein

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Ziel der Bedarfsplanung ist es, jedem Bürger Ärzte erreichbar zu machen. Egal ob Land oder Stadt.

Sichtlich zufrieden präsentierte Professor Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, die in der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie verankerten Regelungen. Es sei „ein vernünftiges Modell“ und alle seien relativ zufrieden. Die Anpassungen sind von den G-BA-Bänken unisono beschlossen worden.