Notdienst ade: Krankenhausärzte kein Teil der Sicherstellung

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Die ambulante Behandlung von Versicherten im Rahmen seiner Ermächtigung ist für den Krankenhausarzt also lediglich „Nebenbeschäftigung“.

Ermächtigte Krankenhausärzte können nicht verpflichtet werden, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen.