Notfallreform: Ärzteschaft zweifelt an Umsetzbarkeit
KBV, Hausärzteverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft sparen nicht mit Kritik an der geplanten Notfallreform: 24/7-Dienste, Integrierte Notfallzentren, neue Leitstellen – gut klingende Versprechen, die an der Versorgungsrealität scheitern könnten.
Da passt nichts zusammen“, kommentiert die KBV den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Notfallreform. „Die Bundesregierung macht den Patientinnen und Patienten Versprechen, die sie nicht wird halten können“, meint der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). Und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte eine Finanzierung der Integrierten Notfallzentren (INZ) – entweder von den Krankenkassen oder von der KV als Mieter.
Die geplante Notfallreform sei in wesentlichen Teilen nicht umsetzbar, stellt die Delegiertenversammlung des HÄV fest. Der Gesetzgeber soll von der flächendeckenden Einführung von 24/7-Diensten (Telemedizin, aufsuchender Notdienst) parallel zu den Praxisöffnungszeiten absehen. Würden ärztliche Ressourcen aus der regulären Versorgung abgezogen, könnten dort weniger Kranke behandelt werden. Eine Schwächung der Hausarztpraxen führe zu einer vermehrten Inanspruchnahme stationärer Notfallstrukturen und höheren Kosten.
Die Delegierten verlangen, die hausärztliche Beteiligung an INZ und weiteren Notfallangeboten praktikabel auszugestalten. Das vorgesehene Dispensierrecht im ärztlichen Notdienst sollte auch auf aufsuchende Dienste ausgeweitet werden.
Terminservice 116 117 wird zur Akutleitstelle
Die KBV betont, dass sie an dem Gesetzentwurf nicht inhaltlich mitgewirkt habe und sie ihn auch nicht mitgetragen. „Der Entwurf strotzt vor ministeriellen Wunschfantasien, die allesamt an der Versorgungsrealität scheitern werden.“ Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten.
Der 116 117-Service der KVen für Terminvermittlung und Bereitschaftsdienst soll zur Akutleitstelle ausgebaut werden. Diese hat Patientinnen und Patienten nach einer Ersteinschätzung dorthin zu leiten, wo ihnen am besten geholfen werden kann. Vorgesehen ist eine Vernetzung mit den Rettungsleitstellen (Notruf 112). Die Fallübergabe an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte soll digital erfolgen.
An ausgewählten Kliniken werden INZ aufgebaut, die rund um die Uhr besetzt sind. Gebildet werden sie aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Von der 116 117 vermittelte Fälle sollen zeitlich bevorzugt behandelt werden. Vertragsärztinnen und -ärzte in den INZ dürfen künftig Medikamente zur Notfallversorgung abgeben.
„Kliniken, die bereits heute ums wirtschaftliche Überleben kämpfen, können keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen, die weitere Verluste verursachen“, betont die DKG. Wenn eine volle Kostenerstattung durch die Krankenkassen nicht garantiert sei, „werden wir den Kassenärztlichen Vereinigungen gerne die Räume im Krankenhaus vermieten, die sie brauchen, um mit eigenem Personal die INZ zu betreiben“.