PTBS als Berufskrankheit

Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anerkannt

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Rettungssanitäter haben ein erhöhtes Risiko, mit traumatisierenden Ereignissen konfrontiert zu werden.

Bislang wurden psychische Erkrankungen grundsätzlich nicht als Berufskrankheit anerkannt. Ein Urteil des Bundessozialgerichts ändert dies nun.