OLG Hamm: Infektionen nach Injektion täglich kontrollieren

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Werden Infektionen vom Arzt nicht regelmäßig kontrolliert, verstößt dies gegen den ärztlichen Standard. Das Oberlandesgericht Hamm hat einen Orthopäden zur Zahlung von 30 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, der eine Patientin erst nach fünf Tagen einbestellte.