Verschreibungspflicht bei PDE-5-Hemmern 

Hersteller schlägt Abkehr von der Verschreibungspflicht bei PDE-5-Hemmern vor

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Sie kommen unterdosiert oder als Totalfälschung daher: Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion aus dem illegalen Online-Handel. Eine Studie im Auftrag der Viatris-Gruppe hat den Graumarkt für rezeptpflichtige Medikamente gegen Potenzstörungen untersucht. Dabei wurden im deutschsprachigen Raum 89 auffällige Online-Präsenzen identifiziert, die weder im Versandhandelsregister eingetragen sind noch das benötigte EU-Versandhandelslogo mit Registerverlinkung führen. 

Bei 82 dieser illegalen Anbieter konnte deutsche Kundschaft rezeptpflichtige Medikamente zum Versand anfordern. 67 Plattformen verlangten kein Rezept. Bei 15 Shops wurden verschiedene Verfahren zur Rezeptausstellung angewandt, nur einer führte jedoch klar an, dass ein Rezept eingereicht werden muss. Die meisten der Online-Shops wurden in Ländern außerhalb der EU, nur 12 in Deutschland gehosted. Keiner der Anbieter erfüllte die strengen Voraussetzungen für den Versandhandel an deutsche Adressen.

„Eine undurchsichtige Rechtslage, niedriger Kontrolldruck, geringes Entdeckungsrisiko und hohe Gewinnmargen zählten dabei zu den begünstigenden Faktoren“, erklärt der Strafrechtler Prof. Dr. Prof. Arndt Sinn, Direktor des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien an der Universität Osnabrück.

Einen Weg aus dem Dilemma sehen Branchenvertreter im „OTC-Switch“: Man entlässt das Potenzmittel Sildenafil aus der Verschreibungspflicht, Betroffene könnten sich Viagra dann ohne Rezept in der Vor-Ort-Apotheke holen. Dagegen spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Urologie weiter aus – unabhängig von der Dosierung.

Quelle: Viatris Pressefrühstück

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