Recht: Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung
Wünscht ein Patient ausdrücklich eine Behandlung, die gegen medizinische Standards verstößt, sollte der Arzt diese ablehnen.
Wünscht ein Patient ausdrücklich eine Behandlung, die gegen medizinische Standards verstößt, sollte der Arzt diese ablehnen.