Recht: Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung
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Wünscht ein Patient ausdrücklich eine Behandlung, die gegen medizinische Standards verstößt, sollte der Arzt diese ablehnen.
Kommt er hingegen dem Patientenwunsch nach, muss der Arzt für diesen Fehler haften. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschieden (Az.: 26 U 116/14).
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