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Recht: Patientenwunsch rechtfertigt keine Fehlbehandlung

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Für eine Behandlung entgegen der medizinischen Standards haftet der Arzt.

Wünscht ein Patient ausdrücklich eine Behandlung, die gegen medizinische Standards verstößt, sollte der Arzt diese ablehnen.

Kommt er hingegen dem Patientenwunsch nach, muss der Arzt für diesen Fehler haften. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschieden (Az.: 26 U 116/14).

Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.