Qualitätssicherung in der Medizin – Privatmediziner im qualitätsfreien Raum?
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Die Qualitätssicherung der Vertragsärzte ist im SGB V geregelt. Rein privatärztlich tätige Niedergelassene sind davon nicht betroffen. Befinden sich Patienten bei ihnen in einem qualitätsfreien Raum?